Covid-19 – Eine Meldepflicht für positiv getestete Haustiere wird eingeführt
Bekannt sind derzeit nur geringe Fälle von positiv getesteten Haustieren. Nach ersten Einblicken des Friedrich-Loeffler-Institut (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) sind bestimmte Tierarten wie Katzen und Frettchen besonders anfällig. Weniger empfänglich für Covid-19 seien Hunde. Eine Testpflicht soll es zunächst nicht für Haustiere geben, allerdings müssen positiv getestete Haustiere in Zukunft bei den Behörden gemeldet werden.
Eine Covid-19-Erkrankung eines Haustieres ist nicht in der Tierkrankenversicherung abgedeckt, da Behandlungen infolge von Epidemien oder Pandemien ausgeschlossen sind.
Gilt die Hundekrankenversicherung auch im Ausland?
Die Hundekrankenversicherung beinhaltet bis zu 12 Monate Auslandschutz für Ihren Vierbeiner.
Besteht eine Wartezeit bei der Hundekrankenversicherung?
Zum Versicherungsbeginn besteht normalerweise sofort Versicherungsschutz. Eine Wartezeit von 3 Monate besteht im Krankheitsfall – es sei denn, ihr Vierbeiner wechselt fließend von einem vorherigen Versicherungsverhältnis zu uns.
Warum ist eine Krankenversicherung für Hunde sinnvoll?
Ihre Vierbeiner lieben es zu toben, rennen und springen. Hierbei sind Unfälle leider nicht immer zu vermeiden und auch nicht jeder Hund ist vor Krankheiten geschützt. Tierarztbesuche, Behandlungen und Operationen können schnell sehr teuer ausfallen. Eine Absicherung bei uns schützt Sie nicht nur vor den finanziellen Risiken – zeitgleich bieten wir Ihrem treuen Begleiter auch die bestmöglichen Behandlungen an.
Wie alt darf mein Hund für den Abschluss der Versicherung sein?
Ab der achten Lebenswoche ihres Vierbeines ist der Versicherungsabschluss möglich. Wir können auch ältere Tiere absichern und ein Leben lang versichert bleiben, wenn Sie das wünschen.
Was ist die GOT?
Hierunter versteht man die Gebührenordnung für Tierärzte, welche eine Rechtsordnung ist, die durch die Bundesregierung erlassen wurde. Diese Rechtsordnung schreibt allen praktizierenden Tierärzten geltend vor, wie Leistungen abgerechnet werden. Die Höhe bemisst sich nach dem einfachen bis dreifachen Gebührensatz. Für einen Notdienst können Tierärzte auch zum vierfachen Satz abrechnen. Die Tierärzte entscheiden je nach Zeitaufwand, Schwierigkeitsgrad und der örtlichen Verhältnisse. In Ausnahmefällen kann eine Unter-oder Überschreitung der Sätze rechtlich nur durch Begründung möglich sein.